PRESSEBERICHTE
SCHÖFFENGERICHT ROSENHEIM Diebestour durch Europa endet in Bernau: Rumäne zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt Zu dreieinhalb Jahren Haft hat das Schöffengericht Rosenheim einen 39-jährigen Rumänen verurteilt. Dieser hatte europaweit schon wgeen zahlreicher elikte in gefägnissen gesessen. Meist begeht der Mann seine Straftaten alkoholisiert. Doch diese Entschuldigung brachte im dieses Mal nichts. Bernau – Es hat den Anschein, als hätte der 39-jährige Rumäne bereits im Juli 2018 die Absicht gehabt, auch ein deutsches Gefängnis näher kennenzulernen: Freiwillig stellte er sich damals der Polizei, nachdem er in Köln in mehrere Wohnungen eingestiegen war und mit einer dort entwendeten EC-Karte auch etliche tausend Euro von dem Konto eines Tatopfers abgehoben hatte. Bereits in mehreren Ländern auffällig geworden Bis dahin hatte er aus ähnlichen Gründen schon mehrere Jahre Gefängnis in Rumänien, Spanien, Schweden, Österreich und der Schweiz verbracht. Auch in Frankreich war er auffällig geworden. Am 7. Februar 2019 war der 39-Jährige – nach seinen Angaben – volltrunken und ohne Fahrschein von Rumänien kommend in Bernau aus dem Zug gestiegen. Danch hatte er an der Türe der 57-jährigen Hausbesitzerin geläutet und, nachdem niemand zu Hause war, mit einem schweren Pflasterstein das Küchenfenster eingeworfen. Obschon er alle Räume und Schränke bis in den Heizungskeller durchwühlt hatte, ließ er wertvolle Uhren und Schmuck unbeachtet. Einzig eine Sporttasche mit Tennisbällen und Dusch-Utensilien ließ er zunächst mitgehen, warf sie aber anschließend in den Nachbargarten. Als Motiv für diese Tat vermochte der gelernte Schreiner vor Gericht nur anzugeben, dass er bei der Tat volltrunken war. Die Hausbesitzerin kam am 8. Februar von einem Zweitages-Ausflug zurück und fand voller Entsetzen ihr durchwühltes Zuhause vor. Als Täter entlarvt wurde der Rumäne in Bernau, weil seine DNA, die auf dem Pflasterstein festgestellt worden wurde, bereits in mehreren Ländern Europas gesichert und bekannt war. Nach seinem Einbruch in Bernau konnte er noch in die Schweiz weiter reisen, wurde aber im vergangenen Oktober in Passau festgenommen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte in seinem Plädoyer dass die Alkoholisierung des Angeklagten keine Entschuldigung für dessen Tun sein könne. Hatte der doch selber erklärt, dass er genau wisse, dass er im Zustand der Trunkenheit immer wieder Straftaten begehe. Dazu sei er wegen ähnlicher Taten bereits vielfach vorbestraft. Mehr noch. Unter offener Bewährung in solcher Rückfallgeschwindigkeit sei auch die Tatsache dass er keinerlei Beute gemacht habe keine große Strafmilderung. Er beantragte eine Haftstrafe von 20 Monaten auszusprechen. Verteidiger und Rechtsanwalt Walter Holderle verwies darauf dass sein Mandant reuig und einsichtig sei. Eine Therapie gegen seine Alkoholsucht sei, wegen der Sprach-Schwierigkeit, wohl nur in Rumänien erfolgreich realisierbar. Deshalb sei zu überlegen, ob man nicht doch eine Bewährungsstrafe ausspreche. Das benannte auch der Angeklagte in dessen Schlusswort als sein nächstes Ziel. Beteuerungen keinen Glauben geschenkt Das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann vermochte diesen Beteuerungen keinerlei Glauben zu schenken. Dass der Angeklagte nicht ins Gefängnis wolle war angesichts der Sinnlosigkeit dieser Tat nicht einmal als wirkliche Absicht anzuerkennen. Mit einer Strafe von 18 Monaten Haft und dem sicheren Widerruf der Kölner Bewährungsstrafe hat er nun dreieinhalb Jahre Zeit sich in einem Gefängnis von seiner Alkoholsucht zu befreien. Obwohl das bei seinen bisherigen Gefängnisaufenthalten von insgesamt 13 Jahren keineswegs als gesichert gelten kann. JUGENDSCHÖFFENGERICHT ROSENHEIM Das Opfer war zu clever für die jugendlichen Betrüger Die geliehene Profi-Musikanlage im Internet verticken – keine gute Idee eines Studenten. Dafür wandert er jetzt ins Jugendgefängnis, seine Helfer kamen mit Sozialstunden und Freizeitarrest davon. Rosenheim/Bad Endorf – Der 20-jährige Schüler aus Rosenheim war auf ungeklärten Wegen an die Geldbörse eines Mannes aus Grünwald gekommen. Darin befand sich eine EC-Karte. Weil er als Schüler unter permanentem Geldmangel litt, fragte er einen Studenten, ob und wie man damit an Geld kommen könne. Denn der weiß, wie man auf verschiedenen Wegen zu Geld kommen könnte. Die Pin-Nummer der EC-Karte war unbekannt, also ließ sich der Student etwas anderes einfallen: Eine teure Diskotheken-Musikanlage stand in Bad Endorf zum Verleih. So überlegten sich die Zwei, das Gerät unter dem Namen des Karten-Besitzers zu mieten und es bei Ebay zu verscherbeln. Gesagt getan. Kurz darauf wurde das Gerät bei Ebay–Kleinanzeigen angeboten. Dem Besitzer des Gerätes, der gewohnheitsmäßig die Angebote bei Ebay ansah, fiel das Gerät auf, das ihm nicht nur bekannt vorkam, sondern das auch deutlich Spuren dort aufwies, wo er sein Firmenlogo angebracht hatte. Sofort erstattete er nicht nur Anzeige bei der Polizei, sondern bat auch einen Freund, für das Gerät ein Angebot abzugeben. Die Polizei wartete schon beim „Käufer“ Typischerweise bestand der Verkäufer nicht nur auf Barzahlung bei Übergabe, sondern wollte erst gegen 23 Uhr liefern. Zusammen mit einem 19-jährigen Azubi, der nur zum Zwecke des Transportes mitgenommen wurde, trugen die beiden die Anlage in die Wohnung des angeblichen Käufers in Griesstätt – wo sie bereits von Polizeibeamten erwartet und verhaftet wurden. Der Student war im Auto sitzengeblieben. Als er feststellte, dass seine Mittäter nicht zurück kamen, suchte er das Weite. Was ihm nichts nützte, weil er zuhause von der Polizei festgenommen wurde. Die Drei waren geständig, wobei weder der Student noch der Schüler die Kaufverhandlungen im Internet geführt haben wollte. So gab es für die Drei eine Anklage vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Hans-Peter Kuchenbaur. Alsbald war klar, dass es sich bei den zwei Helfern zwar um Mittäter handelte, aber keiner von Beiden über das Know-how verfügte, um so eine Masche durch zu ziehen. Ganz anders der Student. Jener war nicht nur sechsfach vorbestraft, sondern auch einschlägig in Erscheinung getreten. In einer umfangreichen Betrugsaffaire war er 2018 bereits zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Trotz der offenen Bewährung hatte er sich jetzt auf diese Betrügerei eingelassen. Der Staatsanwalt wollte die beiden „Mitläufer“ zu Sozialstunden und Freizeitarresten verurteilt sehen. Für den Studenten wollte und konnte er jedoch keinerlei Milderungsgründe erkennen. Dieser sollte zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt werden. Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Dr. Johannes Griehl, Rechtsanwalt Walter Holderle und Rechtsanwalt Hans Sachse stimmten dem im Wesentlichen zu. Lediglich Rechtsanwalt Sachse machte einen letzten Versuch, seinem Mandanten eine Haftstrafe zu ersparen – wohl wissend, dass die Chancen schlecht standen. Die Haftdauer für den Studenten reduzierte das Jugendschöffengericht auf zwei Jahre und vier Monate, eine neuerliche Bewährung kam somit nicht in Frage. Kuchenbaur: „Sie haben den Erwartungen des Gerichtes in keiner Weise entsprochen. Sie ließen uns gar keine andere Wahl.“

 

© 2024 RA WALTER HOLDERLE

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