PRESSEBERICHTE
AMTSGERICHT ROSENHEIM Nach Prügelattacke: Brüder aus Bad Aibling müssen zahlen Für zwei junge Männer aus Bad Aibling hat der Christkindl-Markt 2018 fatale Folgen. Nach ihrer intensiven Zechtour schlugen sie in einem Nachtlokal grundlos auf andere Gäste ein. Zwei wurden verletzt. Jetzt mussten sie sich vor Gericht verantworten. Ihr Glück: Sie galten bis dato als unbescholten. Bad Aibling – Völlig unchristlich ging es in Bad Aibling im Anschluss an den Christkindl-Markt zu: Zwei Brüder aus Bad Aibling, ein Handwerker (32) und ein Sachbearbeiter (35), hatten am Samstagabend des 1. Dezember 2018 dort etlichen hochprozentigen Glühwein und Punschmischungen getrunken. Anschließend zog es sie in ein Aiblinger Nachtlokal, wo sie mit etlichen Bieren weiter feierten. Was die beiden dort dann veranstalteten, daran hatten sie vor dem Amtsgericht Rosenheim nun kaum noch eine Erinnerung. Der Staatsanwalt half hier nach. Laut Anklage hatte der jüngere der beiden Brüder gegen 1 Uhr morgens nach einer harmlosen Rempelei einem 21-jährigen Elektriker mit voller Absicht dessen Bierglas, als der gerade trinken wollte, von unten gegen dessen Mund geschlagen, so dass ein Schneidezahn abgesplittert war. Als dieser den Angreifer von sich wegdrückte, griff der Ältere der beiden ein und zerrte den Verletzten an dessen Kapuzenjacke jählings nach hinten weg, sodass der Elektriker fast stranguliert worden war. Glas gegen Kopf geschlagen Ein 20-jähriger Student aus Bad Aibling wollte einschreiten und die Kontrahenten trennen. Da ergriff der Ältere der Brüder ein leeres Weißbierglas von der Theke und schlug dieses unvermittelt dem Schlichter gegen den Kopf, sodass das Glas zerbrach, was eine heftig blutende Platzwunde hervorrief. Die beiden Brüder ergriffen darauf hin die Flucht. Sie waren aber etlichen Gästen persönlich bekannt, sodass sie umgehend ermittelt werden konnten. Bei der Vorsitzenden Richterin Bärbel Höflinger ließen die Angeklagten durch ihre Verteidiger erklären, dass sie sich zwar an kaum noch etwas in dieser Nacht erinnern könnten. Sie seien aber dennoch umfassend geständig und gleichzeitig bereit, an die von ihnen Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen. Die beiden Tatopfer schilderten als Zeugen den Hergang der Auseinandersetzung, wobei der Student zwar die Brüder verwechselte, was aber an deren Schuld und Geständnis im Wesentlichen nichts änderte. In einem Rechtsgespräch einigte man sich über die Höhe der zu bezahlenden Schmerzensgelder. Schmerzensgeld als Täter-Opfer-Ausgleich Wegen dieses „Täter-Opfer-Ausgleiches“, des umfassenden Geständnisses und weil die Brüder bislang noch ohne jegliche Vorstrafe waren, konnte die Staatsanwaltschaft eine mögliche Geldstrafe akzeptieren. Gericht und Verteidigung stimmten einer Verständigung ebenfalls zu. So beantragte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gegen den Älteren eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen und gegen den Jüngeren eine solche von 180 Tagessätzen zu verhängen. Schließlich sei dessen Aktion mit dem Weißbierglas tatsächlich potentiell lebensgefährdend gewesen. Der Verteidiger des Handwerkers, Rechtsanwalt Andreas Leicher, stimmte der Argumentation des Staatsanwaltes schon auf Grund der Verständigung in der Sache zu, wollte die Geldstrafe aber auf 160 Tagessätze beschränkt sehen. Rechtsanwalt Walter Holderle, der Verteidiger des älteren Bruders, erklärte, dass es sich bei den Brüdern keineswegs um notorische Schläger handle. Es habe sich fraglos um einen einmaligen „Ausrutscher“ gehandelt, der sicherlich aus der Alkoholsituation herrühre. Er beantragte, seinen Mandanten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu verurteilen. Die Richterin bestätigte den Angeklagten, dass sie wohl keine Gewohnheitsschläger seien. Wegen der Gesamtumstände sei es noch möglich, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Sie verhängte 150 Tagessätze gegen den jüngeren und 90 Tagessätze gegen den alteren der beiden Brüder. Die Höhe der Tagessätze errechnet sich jeweils nach dem monatlichen Einkommen der Verurteilten. Beide akzeptierten das Urteil sofort, womit es auch sogleich rechtskräftig wurde.

 

JUGENDSCHÖFFENGERICHT ROSENHEIM Bad Feilnbach: Mann soll 13-Jährigen sexuell belästigt haben Eine verhängnisvolle Internetbekanntschaft wurde jetzt vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Ein 58-jähriger Mann aus Bad Feilnbach soll von einem minderjährigen Jungen aus Ungarn Nacktaufnahmen gemacht und ihn zudem sexuell belästigt haben. Bad Feilnbach – Vor dem Jugendschöffengericht, das hier als Jugendschutzgericht agierte, musste sich ein 58-jähriger Mann aus dem Landkreis Rosenheim verantworten, der sich laut Anklage an einem 13-Jährigen vergangen haben soll. Der Angeklagte besuchte regelmäßig Internetplattformen, die vorzugsweise homoerotische Kontakte vermitteln. Er berichtete, dass er dort einen Ungarn kennengelernt habe. Der habe ihm geklagt, dass er und sein Bruder aufgrund ihrer Homosexualität von der Familie verstoßen und aus dem Haus geworfen worden seien. Daraufhin bot der Mann seine Hilfe an und lud sie zu sich ein. Was davon echte Hilfsbereitschaft und was die Hoffnung auf ein erotisches Abenteuer war, blieb offen. Nicht bereit war der 58-Jährige allerdings, eine erhebliche Summe Geldes zu überweisen. Und anstatt eine Busreise zu finanzieren, bot er an, die Bedrängten selber mit dem Auto abzuholen. Es handelte sich dann aber nicht nur um ein Brüderpaar, sondern auch um eine „Schwester“, die – wie sich später herausstellte – keine solche war. Vielmehr war sie mit dem älteren der Brüder verbandelt, der nach eigener damaliger Aussage bisexuell war. Beide Brüder sprachen allerdings kein Wort Deutsch, sondern nur die „Schwester“, und auch nur diese hatte als „Christian“ mit ihm im Internet korrespondiert. In Bad Feilnbach angekommen, nistete sich das Trio häuslich ein und wurde mit seinen Ansprüchen immer heftiger. Aus mehreren fadenscheinigen Gründen habe man von ihm immer wieder Geld verlangt, so der Angeklagte. Als die Frau sich schließlich gar im Internet ein teures Smartphone bestellte und die Kosten dafür von seinem Konto abbuchen ließ, hatte er die Nase voll und wollte sie des Hauses verweisen. Anzeigenerstatter in Schwierigkeiten Dem Trio gefiel es bei ihm aber gut, sodass er sich nicht mehr zu helfen wusste. Er fuhr am 1. Dezember 2018 zur Polizei Brannenburg und erstattete gegen die drei Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Eine Polizeistreife holte die drei ab, und weil diese keine andere Heimadresse vorzuweisen hatten, brachte man sie zur Polizeistation. Nun geriet der Anzeigenerstatter in die Klemme. Es stellte sich heraus, dass der jüngere der beiden Brüder erst 13 Jahre alt war. Als solcher hätte er sich ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern gar nicht in Deutschland aufhalten dürfen. Noch pikanter wurde es, als der Junge angab, dass der Gastgeber ihn sexuell belästigt hätte. Allerdings wurde das Alter des Jugendlichen dokumentarisch nicht geprüft oder belegt. Der ältere der beiden führte gar an, er und sein Gastgeber hätten heiraten wollen. Der Angeklagte erklärte, von dem so sehr jugendlichen Alter habe er nichts gewusst. Der Jugendliche sei ihm als 18-Jähriger vorgestellt worden, und das habe er geglaubt. Überhaupt habe er sich zu keiner Zeit dem Jüngeren sexuell genähert. Es habe sich dabei einzig und allein um eine bösartige Beschuldigung aus Rache gehandelt. Problematisch wurde es allerdings, als auf seinem Smartphone Nacktfotos von den beiden Ungarn gefunden wurden. Wegen des jugendlichen Alters des Jüngeren wurden diese automatisch als „jugendpornografische Bilder“ eingestuft. Angeklagter zeigte sich geständig In diesem Fall war der Angeklagte geständig, wenn er auch ausführte, er habe diese Aufnahmen auf Verlangen der beiden angefertigt. Die drei Ungarn hatte das Gericht als Zeugen geladen – doch die Zeugenladungen kamen als unzustellbar zurück. Auch der Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme scheiterte. In einem Rechtsgespräch mit dem Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur, dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger Rechtsanwalt Walter Holderle kam man überein, dass die Beschuldigungen der angeblichen Tatopfer unter diesen Umständen kaum beweisbar, wenn nicht gar unglaubwürdig seien. Aus diesem Grunde beantragte der Staatsanwalt, die Anklagen in diesen Punkten einzustellen. Übrig blieben die Nacktfotos. Hier schlug das Gericht vor, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Diesem Verständigungsvorschlag stimmten alle Parteien zu. So erging das Urteil, der Angeklagte hat eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu bezahlen. Mit Kontakten aus dem Internet will der 58-Jährige fürderhin vorsichtiger umgehen.
© 2024 RA WALTER HOLDERLE

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