PRESSEBERICHTE
SCHÖFFENGERICHT ROSENHEIM Berufsverbot für verurteilten Pfleger Sie war ihrem Pfleger wehrlos ausgeliefert: Eine Schlaganfall-Patientin wurde Opfer eines Mannes, der sich in einer Reha-Klinik an ihr vergriff. Dafür wurde der geständige Angeklagte jetzt vom Schöffengericht zu einer Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Bad Feilnbach –Was den Pfleger zu dem Übergriff gebracht hatte, konnte er vor Gericht selber nicht erklären. Im Oktober 2018 hatte die 70-jährige Frau einen Schlaganfall erlitten, wodurch ihre linke Seite gelähmt war. Zur Rehabilitation kam sie nach dem Krankenhaus-Aufenthalt in eine Klinik in Bad Feilnbach, wo der Angeklagte ab 2016 als Pfleger tätig war. Erlernt hatte er den Beruf bereits in Slowenien, von wo er 1992 nach Deutschland kam und ab 1996 im Romed-Klinikum in Rosenheim als Pfleger tätig war. Allerdings hatte er sich bereits dort im Jahre 2016 als Busengrapscher gezeigt, woraufhin man ihn entlassen hatte. Weil damals die Rechtsprechung diesbezüglich noch nicht so verschärft war, kam er mit einer Geldstrafe davon. In Bad Feilnbach fiel ihm nun die Reha-Patientin zum Opfer. Eine der Folgen ihres Schlaganfalles war, dass die 70-Jährige hin und wieder spontan in Tränen ausbrach. Dies hatte der Angeklagte nach eigener Einlassung bemerkt. Daraufhin hatte er sie in den Arm genommen und dann sei es „über ihn gekommen“. Zunächst küsste er sie auf den Mund, streichelte ihr Geschlecht und brachte sie dazu – während er ihre gesunde rechte Hand festhielt – mithilfe ihrer wehrlosen Hand zu onanieren. Das berichtete die Frau am Tag darauf ihrem Mann, der sie besuchte. Daraufhin wurde der Angeklagte sofort entlassen. Weil er anschließend wiederum eine Stelle als Pfleger antrat und ein Wiederholungsfall nicht auszuschließen war, wurde er in Untersuchungshaft genommen. Die betroffene Patientin, die im Rollstuhl vor Gericht aussagte, erklärte, dass sie dieses obszöne Erlebnis überwunden und zwischenzeitig abgehakt habe. Sie habe sich selber hinterfragt, ob sie den Mann möglicherweise zu solchem Verhalten provoziert habe. Aber das könne sie mit gutem Gewissen verneinen. Täter hinter Paravent Allerdings legte sie keinen Wert darauf, dem Täter noch einmal zu begegnen. Deshalb wurde der Mann mit einem Paravent optisch vom Tatopfer abgeschirmt. Die Staatsanwältin hielt dem Mann zugute, dass er durch sein Geständnis der Frau eine unangenehme Befragung erspart habe. Gegen ihn sprach jedoch, dass er diesbezüglich bereits einmal aufgefallen war. Deshalb müsse es sich nun um eine deutliche Gefängnisstrafe handeln. Vor allem aber gelte es, mit einem Berufsverbot in Zukunft Patienten vor ihm zu schützen. Die grobe Pflichtverletzung verlange eine Haftstrafe von 24 Monaten, die bei einem Berufsverbot gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Sabine Distel, schloss sich im Großen und Ganzen der Staatsanwältin an. Sie verwies aber darauf, dass sich ihr Mandant mit seinem Fehlverhalten gründlich auseinandergesetzt und bereits eine Untersuchungshaft erlitten habe. Deshalb sei eine Strafe von 18 Monaten Haft ausreichend. Auch sie beantragte die Aussetzung zur Bewährung. Der zweite Verteidiger, Rechtsanwalt Walter Holderle, hatte nichts weiter hinzuzufügen und schloss sich ihr an. Das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel belegte den Angeklagten mit einer Haftstrafe von 22 Monaten und erlegte ihm auf, dass er zur Abklärung seiner sexuellen Befindlichkeiten verbindlich eine Fachambulanz aufsuchen müsse. Dort soll abgeklärt werden, ob er sich einer konkreten Therapie unterziehen müsse. Darüber hinaus wurde das beantragte Berufsverbot ausgesprochen und der Mann der Betreuung durch einen Bewährungshelfer unterstellt.

 

© 2024 RA WALTER HOLDERLE

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