PRESSEBERICHTE
AUS DEM GERICHTSSAAL Auf Diebestour in Prien Rosenheim/Prien – Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte einen 34-jährigen und einen 19-jährigen Rumänen wegen Bandendiebstahls und versuchten Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten beziehungsweise zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Das Duo war im Dezember mit einem bisher unbekannten weiteren Täter im Chiemseeraum auf Diebestour gewesen. Ende November waren die beiden 34- und 19-jährigen Männer aus Rumänien nach Deutschland gekommen. In einer Flüchtlingsunterkunft in München lernten sie sich und einen weiteren Rumänen kennen. Laut Anklage entwendete das Trio an zwei aufeinanderfolgenden Tagen aus einem Priener Bekleidungsgeschäft drei Damenjeans im Wert von 150 Euro und aus einem Drogeriemarkt ein Parfüm im Wert von 50 Euro. Doch die Diebestour war schnell zu Ende, denn beim Versuch, eine Parfümflasche aus dem Karton zu entfernen, wurden die beiden Angeklagten gefasst. Sie kamen in Untersuchungshaft. Der dritte Mann konnte flüchten. Laut Aussage des ermittelnden Polizeibeamten wurde bei dem 19-Jährigen ein Schließfachschlüssel vom Münchner Hauptbahnhof sichergestellt. Die ergaunerte Beute sei dort in einem Rucksack aufbewahrt worden. Beide Angeklagten hätten sich von Anfang an geständig gezeigt. In einem Rechtsgespräch mit allen Verfahrensbeteiligten wurde schnell eine Einigung erzielt, die den Angeklagten im Falle einer umfassenden Tateinlassung einen Strafrahmen von zehn bis 16 Monaten für den 19-Jährigen und 18 bis 24 Monate für den 34-Jährigen in Aussicht stellte. Allerdings war im Fall des 34-Jährigen eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich, weil er bereits ein langes Vorstrafenregister und eine hohe Rückfallgeschwindigkeit aufzuweisen hatte. Er war 2012 wegen ähnlich gelagerter Taten zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden und nach fünf Jahren Gefängnis erst wenige Wochen wieder auf freiem Fuß und unter offener Bewährung. Der 19-Jährige war bisher noch ohne einschlägige Vorahndung. Aus Sicht der Jugendgerichtshilfe war bei ihm die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht denkbar. Er sei unter schwierigen Bedingungen aufgewachsen, habe seine Ausbildung abgebrochen, es gäbe einige Brüche. Allerdings spreche die Tatsache, dass er alleine nach Deutschland gekommen sei, für eine gewisse Reife. Keinen Job in Deutschland gefunden Beide Angeklagte gaben über ihre Verteidiger Jakob Gerstmeier und Walter Holderle an, dass sie nach Deutschland gekommen seien, um Arbeit auf dem Bau zu finden. Die Armut in der Heimat habe sie zu diesem Schritt gezwungen. Mit einem Job habe es dann nicht geklappt, das Geld sei knapp geworden. Aus Verzweiflung hätten sich die beiden Angeklagten dann zu den Straftaten hinreißen lassen. Die Reizschwelle, „Verbotenes zu tun“, sinke bei entsprechender Drucksituation, betonte Holderle und hielt für seinen Mandanten eine 18-monatige Freiheitsstrafe für ausreichend. Strafmildernd sei auch zu werten, dass das Diebesgut vollständig zurückgegeben worden und kein finanzieller Schaden entstanden sei. Jakob Gerstmeier beantragte für den 19-Jährigen eine Jugendstrafe von zehn Monaten. Sein Mandant habe das Ermittlungsverfahren durch sein Nachtatverhalten unterstützt und versucht, den Mittäter ausfindig zu machen. Bei dem Diebstahl der Jeans sei er nicht dabei gewesen, er habe die Beute nur gesichert und im Schließfach deponiert. Die Anklagevertretung hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren beziehungsweise eine Jugendstrafe von einem Jahr gefordert. Der 39-Jährige machte in seinem Schlusswort deutlich, dass er das in Aussicht gestellte Strafmaß für überzogen hielt. Seine Familie habe ohnehin große Probleme und sei noch von seinem letzten Gefängnisaufenthalt geschwächt. In ihrer Urteilsbegründung betonte Richterin Verena Köstner, dass die Sorge um die Familie spät komme. Der Angeklagte sei bisher schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten, aus den deutlichen Strafen habe er aber keine Lehren gezogen. Es müsse ihm aber klar sein, dass weitere Straftaten auch immer deutliche Strafen nach sich zögen. Bei dem 19-Jährigen sei eine Strafe im unteren Bereich ausreichend, weil er nicht einschlägig vorgeahndet und der Wert des Diebesguts gering gewesen sei. ca JUGENDSCHÖFFENGERICHT ROSENHEIM Teufelskreis aus Alkohol und Drogen Drei junge Männer wurden bei handfesten Beleidigungen und tätlichen Angriffen gegen die Polizei vom Vater unterstützt. Alkohol und Drogen bildeten das Umfeld der Heranwachsenden, wie sich bei der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht herausstellte. Kolbermoor– Am Abend des 20. Juni 2016 alarmierten Passanten die Polizei, weil angeblich mehrere Jugendliche auf dem Gelände der ehemaligen Baumwollspinnerei randalierten. Die Polizeistreife, welche daraufhin verständigt wurde, konnte nur noch zerbrochene Bierflaschen feststellen. Auf einer kontrollierenden Rundfahrt kam ihr ein offensichtlich betrunkener Radfahrer entgegen, der nicht nur mitten auf der Fahrbahn im Zick Zack fuhr, sondern ihnen auch wenig freundliche Bezeichnungen entgegenrief. Dies ignorierten die Beamten zunächst, forderten ihn aber auf, sich verkehrsgerecht zu verhalten, um nicht andere zu gefährden. Daraufhin passierte der Radler erneut den Streifenwagen und trat nach dem Fahrzeug, wobei er nun nicht nur verbal rabiat wurde, sondern auch mit dem Fuß nach der Schlussleuchte trat und diese dabei zerstörte. Danach entfernte er sich in Richtung Spinnerei-Parkplatz, wo er provozierend langsame Runden drehte. Die Polizisten setzten ihm nach, wobei er mehrmals vergeblich nach dem Einsatzwagen trat, bis man ihm den Fluchtweg versperrte. Dabei prallte er mit dem Fahrrad gegen das Polizeiauto, das dabei nochmals beschädigt wurde. Er selber stieg ab und machte Anstalten, auf den Streifenbeamten loszugehen. Der erklärte ihm, dass er vorläufig festgenommen sei, brachte ihn kurzerhand zu Boden und legte ihm Handschellen an. Mehrere Streifen mussten eingreifen Dies beobachteten zwei Freunde und dessen Vater, der nun seinerseits auf die Polizisten losging, diese übelst beschimpfte und den 20-Jährigen aus deren Gewahrsam befreien wollte. Mit bei der Beschimpfung agierten der 18-jährige Bruder des Festgenommenen und sein 17-jähriger Freund. Mehrere Polizeistreifen kamen hinzu, beruhigten die Situation und verfrachteten alle Beteiligten in die Polizeistation Bad Aibling. Nachdem die Personalien festgestellt und alle Aussagen festgehalten waren, wurden die Unruhestifter wieder nach Hause entlassen. Bei der Messung des Atem- und Blutalkoholgehalts stellte sich heraus, dass alle Beschuldigten mehr oder weniger Alkohol intus hatten. Das Verfahren gegen den Vater wurde abgetrennt, weil dies vor dem Jugendgericht nicht angemessen sein konnte. Dieser wird sich noch wegen Beleidigung und versuchter Gefangenenbefreiung verantworten müssen. Die drei beteiligten Jugendlichen waren in der Sache umfassend geständig. Es galt nun herauszufinden, wie sie sinnvoll bestraft werden sollten. Dass die beiden angeklagten Brüder – 17 und 20 Jahre alt – aus einem schwierigem Umfeld kommen, war an den Verhaltensweisen des arbeitslosen Vaters unschwer zu erkennen. Im Gerichtssaal befand sich die Mutter, die sehr bedauerte, dass sie an jenem Tag nicht zuhause war und deshalb nicht eingreifen konnte: „Herr Richter, sonst wären wir heute nicht hier.“ Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe des Landratsamtes Rosenheim berichtete, dass sie schon mehrmals mit dem älteren der angeklagten Brüder zu tun hatte. Dass dieser aber nun offenkundig auf dem Weg in eine neue, positive Lebensgestaltung sei. Für wichtig hielt sie, dass man ihn zu absoluter Abstinenz bei Alkohol und Drogen verurteile und dies überwache. Gleichzeitig solle man ihn einem Bewährungshelfer unterstellen, damit dieser ihn helfend begleiten könne. Die echte Absicht dieses Klienten schien ihr gegeben. Dessen jüngerer Bruder sei bislang überhaupt noch nicht negativ in Erscheinung getreten, bei dem sei es wohl ausreichend, ihn erzieherisch mit sozialer Arbeit zu belegen. Sozial-Arbeitsstunden verhängt Schwieriger sei die Sachlage beim Jüngsten des angeklagten Trios: Der Vater ist bereits vor Jahren aufgrund Drogenmissbrauchs verstorben, die Mutter ist mit dem Sohn offensichtlich überfordert und von den Großeltern wird er nach Strich und Faden verwöhnt. Der stecke tief in einem Sumpf aus Alkohol und Drogen, wobei er durch Entzug und Therapie erst wieder zu intellektueller Leistungsfähigkeit zurückgeführt werden müsse. Inzwischen sei auch bei diesem Angeklagten die Erkenntnis gewachsen, dass eine solche Maßnahme ihm nur helfen könne. Ob er diese Bemühungen auch durchstehe, müsse die Zukunft zeigen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft begrüßte, dass sich die drei Angeklagten reuig und einsichtig zeigten. Dem älteren der beiden Brüder billigte sie wegen der reuigen Einlassung und wegen seiner Neuorientierung eine Aussetzung zur Bewährung zu, die beiden anderen sollten mit Hilfe von Sozialarbeit begreifen, dass solches Verhalten nicht hingenommen werden kann. Für alle drei empfahl sie begleitende Maßnahmen, mit denen diese dem fatalen Weg aus Drogen und Alkohol entkommen sollen. Rechtsanwalt Walter Holderle, der Verteidiger des Älteren, stimmte der Staatsanwältin in vollem Umfang zu. Er unterstrich, dass die Trunkenheit der Übeltäter wohl letztlich der Auslöser für die Geschehnisse gewesen sei. Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur entsprach den Anträgen, verhängte Sozial-Arbeitsstunden und flocht ein Gitter aus Auflagen, das diese jungen Menschen aus dem Teufelskreis von Alkohol und Drogen herausbringen soll. au
AMTSGERICHT ROSENHEIM Ende eines Dart-Turnieres Altlandkreis – Gerade sechs Tage hatte das Wirts-Ehepaar eine Sportgaststätte übernommen. Der Fußballplatz daneben, wenn man mit den sportiven Gästen umzugehen verstand, so sollte das Engagement ein auskömmliches Geschäft werden können. Im Nebenzimmer befand sich ein Dart-Automat, deshalb fragte der ansässige Dartclub bei den neuen Pächtern an, ob er denn wie früher in dessen Räumen die Dart-Wettbewerbe der Liga mit seinen Konkurrenten austragen könne. Für einen Sportgaststättenwirt der Einstieg zu einem Stammpublikum. Also genehmigte er diesen Turnier-Wettbewerb und so stieg Anfang Oktober dieses Turnier. Was ihn überraschte, gerade an diesem Oktobertag, war ein ausnehmend schöner Abend, und so trafen sich nicht nur die Dartfreunde, sondern auch Fußballer und etliche andere Gäste, die den schönen Herbstabend dort genießen wollten. Der Wirt alleine in der Küche und seine Frau als Bedienung waren bald überfordert, und so kam bei einigen Dartsportlern Unmut auf. Als dann die Wirtin noch „blöd angemacht“ wurde, weigerte sie sich dort, im Nebenzimmer weiterhin zu bedienen und einige Longdrinks später kam es gegen Mitternacht zum Eklat. Zwei raufende Streithanseln wurden hinaus geworfen, Schimpfworte und Atmosphäre wurden giftig, bis der Wirt alle Dartler – das Turnier war längst beendet – zum Heimmarsch aufforderte. Was dann geschah, daran schieden sich die Geister und das führte schließlich vors Amtsgericht. Die Richterin sollte nun entscheiden, ob, wie in der Anklageschrift vorgeworfen, die Wirtin zwei Gäste derart heftig aus der Wirtschaft gestoßen hatte, dass eine der Dart-Sportlerinnen sich ernsthaft an einem der Terrassentische verletzt hatte, oder ob dies ohne Zutun der Wirtin geschehen war. Verletzt hatte sich eine 37-jährige Hausfrau. Das war durch Fotos und ärztliches Attest belegt. Nur wer war der Verursacher? Selbstverständlich waren nicht wenige der beteiligten Personen alkoholisiert. Entsprechend unterschiedlich auch die Aussagen. Nachweislich nicht alkoholisiert waren nur das Opfer und eine weitere Sportlerin. Nur beschrieben die beiden völlig unterschiedliche Geschehensabläufe. Keine von beiden zeigte einen besonderen Be- oder Entlastungseifer. Beide Aussagen erschienen in sich plausibel – aber eben völlig widersprüchlich. Der Staatsanwalt zeigte sich in seinem Plädoyer von der Schilderung des Tatopfers überzeugt, zumal die Angeklagte eingeräumt hatte, dass sie bei ihrer Aufforderung das Lokal zu verlassen jemanden geschubst hatte. Er beantragte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro. Ebenso überzeugend verwies der Verteidiger, Rechtsanwalt Walter Holderle, darauf, dass es nach der glaubhaften anderen Zeugin unmöglich so gewesen sein konnte, wie der Staatsanwalt dies beschrieb. Er beantragte folglich für seine Mandantin Freispruch. Richterin Julia Wand befand in ihrem Urteil schließlich, dass keine Variante bewiesen oder widerlegt worden sei. Deshalb müsse sie – in dubio pro reo – die Angeklagte freisprechen. Der Wirt will zudem Dart-Turniere in seinen Räumen gar nicht mehr zulassen. au

 

AUS DEM GERICHTSSAAL Brutale Schläger drei Jahre hinter Gitter Zwei Wasserburger hatten im Januar einen 17-Jährigen bei Langwied, oberhalb des Großmarktes, brutal zusammengeschlagen. Das Jugendschöffengericht verurteilte die beiden 20- und 26-jährigen drogenabhängigen Männer nun zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten und ordnete gleichzeitig die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Rosenheim/Wasserburg – Der Überfall auf den 17-Jährigen am 19. Januar war an Brutalität kaum zu überbieten. Nur ein Täter/Opferausgleich über 8400 Euro, die Tatsache, dass sich das Opfer von seinen schweren Kopfverletzungen erholte und ihr Geständnis bewahrte die beiden jungen Türken und die 20-jährige Deutsche, die sie als Fahrerin mitgenommen hatten, vor einer höheren Strafe. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchter Tötung ermittelt. Der Sachverhalt stellte sich auch nach Schilderung des am Einsatz beteiligten Polizeibeamten drastisch dar. Laut der Ermittlungen hatten die beiden Männer den Tatplan geschmiedet, um den 17-jährigen Mühldorfer, den sie von früheren Drogengeschäften kannten, bei einem Deal „abzuziehen“. Der 20-jährige Täter lockte das Opfer mit der angeblichen Vermittlung von Marihuana für 2400 Euro. Tatsächlich wollten die beiden Angeklagten nur das Geld an sich bringen. Mit einem knapp 750 Gramm schweren Teleskopschlagstock, der im Kofferraum bereitlag, verliehen sie ihrer Forderung Nachdruck. Nachdem sich die Angeklagten mit dem Opfer am Badria-Parkplatz getroffen hatten, fuhren sie zu einem Waldstück bei Langwied, wo die Übergabe stattfinden sollte. Doch dazu kam es nicht. Nachdem der 17-Jährige das Geld für den „Stoff“ übergeben hatte, schlug der 26-jährige Angeklagte ohne Vorwarnung mit dem Schlagstock auf den Teenager und auf das Auto ein, in das sich der 17-Jährige kurzzeitig retten konnte. Doch die beiden Männer traktierten ihr Opfer auch im Wageninneren mit Faustschlägen weiter. Der 20-Jährige drohte: „Steig aus, ich mach Dich kalt, ich bring Dich um“. Nachdem der Junge aus dem Landkreis Mühldorf ausgestiegen war, schlug ihm der 20-jährige Wasserburger mit dem Schlagstock mit großer Wucht in den Rücken und brachte ihn damit zu Boden. Schwerverletztem gelang Flucht Als das Opfer sich hilfesuchend an den Beinen der jungen Frau festklammerte, versetzte ihm der 20-Jährige weitere Schläge gegen den Körper und den Kopf. Der junge Mann konnte sich schließlich aufrappeln und schwer verletzt zu einem etwa 200 Meter entfernten Haus flüchten. Von dort aus wurden sofort Polizei und Rettungsdienst alarmiert. Die drei Angeklagten waren weggefahren. Sie hatten ihr Opfer bei eisigen Minusgraden seinem Schicksal überlassen. Vor dem Jugendschöffengericht mussten sich die beiden Männer wegen schwerer räuberischer Erpressung, schwerem Raub, Betrug, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung sowie wegen Besitzes beziehungsweise Erwerbs von Betäubungsmitteln verantworten. Die junge Frau wurde beschuldigt, Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung geleistet zu haben. Die Angeklagte, die sich bis Anfang März in Untersuchungshaft befand, räumte die Tatvorwürfe über ihren Verteidiger Harald Baumgärtl ein. Das taten auch die beiden 20- und 26-jährigen Wasserburger, die von Walter Holderle und Dr. Markus Frank vertreten wurden. Damit war der Weg frei für eine Verständigung, die den beiden Männern im Falle eines Geständnisses und eines Täter/Opferausgleichs Freiheitsstrafen zwischen 38 und 42 Monaten in Aussicht stellte. Der zugesagte Strafrahmen für die junge Frau bewegte sich zwischen neun bis zwölf Monaten zur Bewährung, zehn wurden es schließlich. Zudem wurden der 20-Jährigen die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs und an Beratungsgesprächen bei der Suchtberatung sowie ein Konsumverbot mit Nachweis der Drogenfreiheit auferlegt. Für die beiden Männer, die sich seit dem 20. Januar in Untersuchungshaft befanden, wurde aufgrund ihrer Drogenabhängigkeit und Gefahr weiterer Straftaten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Richterin Verena Köstner machte in ihrer Urteilsbegründung noch einmal deutlich, dass es sich um eine gravierende Straftat gehandelt habe, die leicht noch schlimmere Folgen hätte haben können. Die beiden Angeklagten hätten nun während der Haft die Gelegenheit, ihren Lebensweg in die Spur zu bringen.
© 2024 RA WALTER HOLDERLE

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